Alle Kosten, die in Zusammenhang mit der gesetzlichen Schwangerenvorsorge, der Geburt unabhängig vom Geburtsort und der Versorgung im Wochenbett stehen mit Ausnahme der Bereitschafts- / Nutzungspauschale, werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Ihre Hebamme ist im Rahmen der Rufbereitschaft ab der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche für Sie in 24-Stunden-Bereitschaft und mobil erreichbar. Dafür erhebt sie eine Kostenpauschale in Höhe von 280 €.
Bei außerhäusigen Geburtsbetreuungen ist zusätzlich eine Nutzungspauschale in Höhe von 50 € zu entrichten.
Einige Krankenkasse erstatten den vollen Betrag, viele jedoch bisher wenig oder gar nichts. Dennoch, ein Erstattungsantrag lohnt sich, auch um auf diesen Mißstand hinzuweisen.