Wechselmodell Hebammenhilfe

Wechselmodell

Jede Frau hat vom Beginn Ihrer Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese kann ausschließlich bei der Hebamme oder im Wechsel mit den Frauenärzt*innen durchgeführt werden.

Auf Wunsch kooperieren wir mit Ihre/m Frauenärzt*in und nehmen die Vorsorgetermine bis zum Ende des achten Schwangerschaftsmonats abwechselnd war. Die Vorsorgen im neunten Monat planen wir ausschließlich mit Ihrer zuständigen Hebamme. Dies ermöglich ihr im Hinblick auf die anstehende Geburt eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation.

Gleichzeitig wachsen alle Beteiligte schon als Team zusammen, um das Abenteuer Geburt gemeinsam zu erleben.