Bereitschaftspauschale

Alle Kosten, die in Zusammenhang mit der gesetzlichen Schwangerenvorsorge, der Geburt unabhängig vom Geburtsort und der Versorgung im Wochenbett stehen mit Ausnahme der Bereitschafts- / Nutzungspauschale, werden von Ihrer Krankenkasse voll übernommen.

Ihre Hebamme ist im Rahmen der Rufbereitschaft ab der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche für Sie in 24-Stunden-Bereitschaft und mobil erreichbar. Dafür erhebt sie eine Kostenpauschale in Höhe von 600 €.

Die meisten Krankenkasse erstatten einem Großteil davon, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse. Sollte der für Sie dann noch zu zahlende Eigenanteil eine finanzielle Hürde sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung, denn wir möchten, dass unser Angebot jeder Frau offen steht, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.