Fehlgeburtsbegleitung

Fehlgeburtsbegleitung

Auch wenn die Schwangerschaft vorzeitig oder schon in den frühen Wochen endet, steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Dies gilt sowohl für die Begleitung der Fehlgeburt als auch bis zu acht Wochen nach der Geburt. Diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Es ist sehr individuell, wie Frauen den Verlust ihrer Schwangerschaft und des Baby empfinden und verarbeiten können. So muss jede auch ihren persönlichen Weg finden, damit umzugehen, wir begleiten und unterstützen sie hierbei.

Gerne vermitteln wir Sie auch weiter, um ein Abschiedsritual nach alten Traditionen zu planen und durchzuführen.