
Alle Kosten, die in Zusammenhang mit der gesetzlichen Schwangerenvorsorge, der Geburt unabhängig vom Geburtsort und der Versorgung im Wochenbett stehen mit Ausnahme der Bereitschafts- / Nutzungspauschale, werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Ihre Hebamme ist im Rahmen der Rufbereitschaft ab der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche für Sie in 24-Stunden-Bereitschaft und mobil erreichbar. Dafür erhebt sie eine Kostenpauschale in Höhe von 350 €.
Bei außerhäusigen Geburtsbetreuungen ist zusätzlich eine Nutzungspauschale in Höhe von 150 € zu entrichten.
Die meisten Krankenkasse erstatten eine Pauschale in Höhe von 250 € für die Rufbereitschaft.